Gewalt on- und offline – was verboten ist…
Welches Verhalten verstößt eigentlich gegen österreichisches Gesetz?
Dass Taten wie Körperverletzung, Mord, Totschlag, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Diebstahl, Raub, usw. Straftaten und verboten sind, ist allgemein bekannt. Aber welches Verhalten gilt noch als Form von Gewalt, weil es die körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit und Würde eines Menschen und seine Rechte verletzt?
Im österreichischen Strafgesetzbuch findet sich dazu zum Beispiel noch…
Nötigung (§ 105 StGB) – Was verboten ist: |
Eine andere Person mit Gewalt oder durch Androhung von Gewalt dazu zwingen,
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Zwangsheirat (§ 106a StGB) – Was verboten ist: |
Eine andere Person mit Gewalt, durch gefährliche Drohung oder Androhung des Abbruchs oder Entzuges familiärer Kontakte
Dies gilt nicht nur innerhalb Österreichs sondern auch, wenn eine Person, die die österreichische Staatsbürgerschaft oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier hat, durch Täuschung über dieses Vorhaben in einen anderen Staat gelockt oder dazu verleitet wird. |
Gefährliche Drohung (§ 107 StGB) – Was verboten ist: |
Eine andere Person
und den Bedrohten selbst oder einen Anderen, gegen den sich die Bedrohung richtet, dadurch in einen qualvollen Zustand zu versetzen. |
Beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB) „Anti-Stalking-Gesetz“ – Was verboten ist: |
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Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems, „Cyber-Mobbing“-Gesetz“ (§ 107c StGB, 1.1.2016) – Was verboten ist: |
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Üble Nachrede (§ 111 StGB) – Was verboten ist: |
Einer anderen Person in Situationen, in denen auch andere Menschen anwesend sind oder das sonst irgendwie mitbekommen können, vorzuwerfen oder nachzusagen, dass diese Person
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Beleidigung (§ 115 StGB) – Was verboten ist: |
Eine Person in der Öffentlichkeit, egal ob on- oder offline, vor mind. zwei weitere Personen) zu beschimpfen oder zu verspotten. |
Datenbeschädigung (§ 126a StGB) – Was verboten ist: |
EDV-Dateien, Emails, Websites, Community-Profile usw. einer anderen Person
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Kreditschädigung (§ 152 StGB) – Was verboten ist: |
Falsche Tatsachen zur finanziellen Situation und zum Umgang mit Geld von einer anderen Person zu behaupten, wenn dadurch dieser Person bei der Ausführung ihrer Geschäfte (Kredite beantragen, Waren bestellen…) Schaden zugefügt wird. |
Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung einer minderjährigen Person (§ 199 StGB) – Was verboten ist: |
Die Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung einer minderjährigen Person gröblich vernachlässigen und dadurch deren Verwahrlosung bewirken. |
Pornografische Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB) – Was verboten ist: |
Bilder (Fotos, Filme…) mit sexuellen Inhalten / Hintergründen von unter 18jährigen Personen
Ausnahme: ab 14 Jahren ist es jugendlichen Paaren erlaubt, sich gegenseitig erotische Bilder und Filme von sich selbst (Sextings) zu schicken, wenn sie dies freiwillig und ohne Zwang tun. Es ist jedoch verboten, diese Fotos und Filme anderen Personen zu zeigen und zugänglich zu machen – egal ob on- oder offline. |
Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen (§ 218 StGB) – Was verboten ist: |
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Verhetzung (§ 283 StGB) – Was verboten ist: |
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Verleumdung (§ 297 StGB) – Was verboten ist: |
Eine andere Person einer strafbaren Handlung zu verdächtigen und anzuklagen, was zu einer Verfolgung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft führen kann – obwohl man weiß, dass dieser Vorwurf falsch ist. |
Genital-verstümmelung (§ 90c) – Was verboten ist: |
Verstümmelungen oder Verletzungen von Genitalien, die eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeiführen, sind von der Bestimmung „Körperverletzung mit Einwilligung“ ausdrücklich ausgenommen. Dies gilt auch dann, wenn die Genitalverstümmelung im Ausland durchgeführt wurde (Strafbare Handlungen im Ausland – § 64 StGB). |
Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen (§ 92 StGB) – Was verboten ist: |
Betrifft Personen unter 18 Jahren sowie aufgrund von Gebrechlichkeit, Krankheit oder geistiger Behinderung wehrlose Personen auch über 18 Jahren |
Im österreichischen Urheber_innenrechtsgesetz findet sich dazu etwa…
Briefschutz (§ 77 UrhG) – Was verboten ist: |
Vertrauliche Aufzeichnungen einer anderen Person (z.B. Briefe, Emails, Tagebücher, usw.) zu verbreiten. |
Bildnisschutz (§ 78 UrhG), „Das Recht am eigenen Bild“ – Was verboten ist: |
Bilder (Fotos, Filme usw.) von anderen Personen veröffentlichen und verbreiten, welche diese Person bloßstellen, lächerlich machen usw. |
Und auch in diesen Gesetzen findet sich noch etwas dazu…
Mediengesetz – Was es unter anderem festlegt: |
haben Anspruch auf Schadenersatz durch den/die TäterIn. |
Jugendschutzgesetz – Was es unter anderem festlegt: |
Pornographische oder gewalthaltige Inhalte dürfen Jugendliche
Ausnahme: ab 14 Jahren ist es jugendlichen Paaren erlaubt, sich gegenseitig erotische Bilder und Filme von sich selbst (Sextings) zu schicken, wenn sie dies freiwillig und ohne Zwang tun. Es ist jedoch verboten, diese Fotos und Filme anderen Personen zu zeigen und zugänglich zu machen – egal ob on- oder offline. |